Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines

Die Firma "Die EventSetter Andrea Gutiérrez", Möbiusstr. 10c, 04838 Eilenburg, im Folgenden "Die EventSetter" genannt, bietet über die Internetseiten von www.die-eventsetter.de Dienstleistungen in den Bereichen Stuhlhussen und Veranstaltungen an.

2 Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Die EventSetter und deren Kunden über die Vermittlung und Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der unter 1 und allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

3 Reservierungen und Vertragsschluss

a) Stuhlhussen können frühestens 12 Monate jedoch spätestens 14 Tage im Voraus reserviert werden.
b) Für alle Buchungen unserer Dienstleistungen ist die Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail) erforderlich. Eine verbindliche Auftragsannahme durch Die EvenstSetter findet nur schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) und nur durch die Geschäftsleitung der Die EventSetter statt. Vertragsvorlagen bzw. Angebote werden durch Die Eventsetter vorgelegt und nach Unterzeichnung bzw. schriftlicher Annahme des Angebotes beider Vertragspartner (oder durch dritte bevollmächtigte Partner) kommt ein Mietvertrag wirksam zustande. Hierbei sind die Vorgegebenen und o.a Fristen für jede Auftragsart einzuhalten.

4 Beschädigung oder Verlust der Mietware

Werden Hussen oder andere Gegenstände beschädigt (z.B. Brandloch, farbiger Kerzenwachs) wird dem Mieter Schadensersatz in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für den Verlust der Ware. Beschädigte oder verloren gegangene Ware ist der EventSetter Firma unverzüglich zu melden. Der Mieter trägt allein die Haftung für die Mietware. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Mietpreis zu leisten und erfolgt durch Rechnungsstellung. Das Eigentum der beschädigten Ware geht nach Begleichung der Schadensersatz-Rechnung zum Kunden über.
Bei Brandflecken, Flecken die nicht entfernt werden können oder bei fehlender Ware werden pro Stuhlhusse 20,– €, Tischdecke eckig 20,– €, Tischdecke rund 30,-€, Schleife 5,– €, Biertischhusse 25,– €, Sitzbankhusse 20,– €, Stehtischhusse 25,– €, Skirting 60,- € netto berechnet.
Das Reinigen von Kerzenwachs ist mit hohem Aufwand verbunden. Die Reinigung wird separat in Rechnung gestellt.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird Die EventSetter rechtzeitig, jedoch spätestens 12 Wochen vor Durchführung einer Aktion, die dafür erforderlichen Daten, Informationen, Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenstände zur Verfügung stellen. Kommt der Kunde mit dieser Verpflichtung in Verzug, so ist Die Eventsetter bei Bedenken einer ordnungsgemäßen Durchführung zum Rücktritt berechtigt oder zur Beschaffung von Ersatz berechtigt; die daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.

6 Prospektangaben

Angebote von Die EventSetter in Prospekten, Anzeigen usw. sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die EventSetter behält sich insbesondere Änderungen an den angebotenen Produkten und Dienstleistungen vor, die der Verbesserung dieser dienen.

7 Leistungen bei allen Dienstleistungen

Die Preise enthalten die Dienstleistungen die je nach Einzelangebot und die damit zusammenhängende Auftragserteilung vereinbart wurden und sind somit individuell und je nach Vereinbarung vertraglich fest zu legen.

8 Preise

Für die angebotenen Dienstleistungen gelten die mit jedem Kunden im Einzelnen vereinbarten Preise.
Die angegebenen Verleihpreise im schriftlichen Angebot von Die EventSetter beziehen sich auf die Dauer von 3 Tagen.
Ein Rückgabedatum wird immer in der Rechnung angegeben. Bei jedem weiteren Tag werden 30% des Grundpreises berechnet.

8 Zahlungsbedingungen

Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall gilt folgendes für die Zahlung. Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung zu 50% im Voraus und spätestens 14 Tage vor Auftragsbeginn. Die Überweisung eines Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb 14 Tage nach Zustellung einer Rechnung.

9 Übertragung und Stornierung

Der Auftrag ist jederzeit unter Beibehaltung der zugesicherten Qualität durch Die EventSetter auf Partnerfirmen übertragbar. Offene Projekte können nur schriftlich durch den Kunden/Auftraggeber und unter Berücksichtigung von vertraglich vereinbarten Stornogebühren storniert werden. Bei Stornierung bis 12 Wochen vor Projekttermin/Beginn kann der Auftraggeber kostenfrei stornieren. Stornierungen bis 6 Wochen vor Projektbeginn verpflichten den Auftraggeber zu einer einmaligen Zahlung von 30 % der vereinbarten Vertragssumme. Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Projekttermin/Beginn ist der Auftraggeber zur einmaligen Zahlung einer Stornogebühr von 50% der vereinbarten Vertragssumme an Die EventSetter verpflichtet. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Projekttermin/Beginn fallen 80% der vereinbarten Vertragssumme an. Bei Stornierung 1-7 Tage vor Projekttermin/Beginn fallen 100% der vereinbarten Vertragssumme an.

10 Vertraulichkeit, Datenschutz und Nutzungsrechte

Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten werden von Die EventSetter ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Unabhängig vom Bestehen eines gesetzlichen Urheberrechts erkennt der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht von Die EventSetter an allen von Die EventSetter entwickelten Konzepten für Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen an.

11 Urheber- und Lizenzrechte

Die Angebote und die Konzeptionierungen der Firma Die EventSetter sind urheberrechtlich geschützt. Die Kunden/Interessenten sind nicht befugt, die zur Verfügung gestellten Konzepte der Firma Die EventSetter zu kopieren und/oder Dritten zugänglich zu machen und/oder ohne Gebühr alleine und ohne die Zusammenarbeit mit Die EventSetter umzusetzen.

12 Haftung von Die EventSetter

Bei Anmeldung einer Insolvenz besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Projektes. Schadensersatzansprüche gegen Die EventSetter wegen des Ersatzes von Vermögensschäden oder nutzloser Aufwendungen sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Die EventSetter haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung einer Pflicht vorliegt, deren ordnungsgemäße Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist. In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag, welcher der für das Projekt vereinbarten Vergütung ohne Mehrwertsteuer entspricht, begrenzt. Die Haftung nach den Vorschriften der Produkthaftung, die Haftung aus einer Garantie oder wegen eines Rechtsmangels sowie Ansprüche auf Ersatz bleiben von diesen Regelungen unberührt.

13 Verstoß gegen diese Vereinbarungen

Im Falle eines Verstoßes gegen die AGB erkennt der Auftraggeber die Verpflichtung zur Begleichung der entstandenen Schäden seitens der Firma Die EventSetter an.

14 Sonstige Bestimmungen

Mündliche oder telefonische Nebenabreden sind unwirksam. Nebenabsprachen sollen schriftlich oder in Textform, z.B. E-Mail oder Brief dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen -oder -Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Vertragsparteien. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz nicht in Deutschland, so wird als Gerichtsstand und als Erfüllungsort Leipzig vereinbart.